Befundbergung

Im Falle einer detektierten Anomalie steht im Nachgang die Bergung an um festzustellen ob es sich bei dem Befund um Kampfmittel handelt. Denn erst nach erfolgter Freilegung und tadelloser Identifizierung der Anomalie kann eine tatsächliche Aussage über die Gefährlichkeit/Ungefährlichkeit getroffen werden. Dabei wird der Befund gezielt angegraben.
Wird tatsächlich ein Blindgänger angetroffen sind nun weitere Schritte notwendig. Dazu gehören in erster Linie die Verständigung der mitwirkenden Behörden und die Sicherung der Umgebung. Im Anschluss werden weitere Vorbereitende Maßnahmen für die Bergung, Entschärfung oder Sprengung durchgeführt. Dies geschieht immer sehr Individuell, je nach Zustand und Lage des Blindgängers. Auch das Umfeld spielt eine Große Rolle, wie zum Beispiel Grundwasser, welches abgesenkt werden muss oder Sicherung der Befundgrube zur Sicherstellung des Arbeitsraumes und gegen erneute Verschüttung des Kampfmittels. Sind diese Schritte alle erfolgt steht einer Entschärfung/Entsorgung oder Sprengung durch die stattlichen Behörden nichts mehr im Weg.